Unsere Grundsätze

Menschen mit Migrations-Geschichte stehen bei der Beratungsstelle Asylwesen Thurgau (BATG) im Mittelpunkt. Sie sind auf ihrem schwierigen Weg in der Schweiz / im Thurgau angekommen und befinden sich meist noch in einem komplexen Verfahren um Anerkennung. Dabei  sind sie konfrontiert mit vielen Herausforderungen z.B. im Verkehr mit Behörden bzw. Institutionen und des täglichen Lebens in einem hochentwickelten Land mit fremder Kultur und Sprache.

Die BATG setzt genau hier an. Unser Team stellt Beratung und Hilfe kostenlos, niederschwellig und unabhängig in Form von Freiwilligenarbeit zur Verfügung. Nach einem Erstgespräch beurteilen wir die Situation: Können wir der hilfesuchenden Person selber helfen oder sollten wir eine unserer Partnerorganisationen beiziehen?

Engagieren wir uns persönlich, erlaubt uns unsere politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit auch unangenehme Fragen an staatliche Stellen zu richten, auf Antworten zu pochen, konstruktive Gespräche anzubieten und bei Bedarf auch rechtliche Schritte ins Auge zu fassen. 

Ziel ist es immer,  eine für die betroffenen Menschen gerechte und sinnvolle Lösung zu finden innerhalb des relevanten gesetzlichen Rahmens. Die verbindlichen Regeln im Asyl- und Migrations-Recht sind aber auch in einem föderalistischen System für alle Ebenen des Staates verbindlich, verbriefte Rechte (und Pflichten) gelten für alle. Ungleichbehandlungen in verschiedenen Gemeinden unseres Kantons sind nicht zu tolerieren.

Die Einforderung von Rechten zugunsten von Menschen mit Migrations-Geschichte ist immer auch mit entsprechenden Pflichten für die Betroffenen verbunden. Integration ist kein einseitiger Prozess. Um in den Genuss staatlicher Leistungen zu kommen, müssen vorgegebene, zwingende Voraussetzungen erfüllt werden. 

Die  aufgenommenen Menschen haben sich im Gegenzug an die geltende Rechtsordnung zu halten und anerkennen grundlegende Werte des Aufnahmelandes.